Schulzentrum Grenzstraße Bremen

Schulzentrum Grenzstraße Bremen Logo mit Fernsehturm und Stadtmusikanten

Betriebliche Ausbildung und Prüfung

Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan sind aufeinander abgestimmt und gewährleisten eine Lernortkooperation zwischen Betrieb und Schule. So sind Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung optimal auf Ihre Prüfungen und das Berufsleben in den Bereichen Versicherungen und Finanzen vorbereitet.

Seit August 2022 (VS 22 und VS 23): Eine wesentliche Neuerung ab Ausbildungsbeginn August 2022 stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen. Weitere Hinweise zur betrieblichen Ausbildung finden Sie hier.

Teil 1: Der erste Teil der GAP findet im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ statt und soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Das Ergebnis fließt mit 20 % in die Gesamtnote ein.

Teil 2: Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ abgenommen und fließt mit 80 % in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird im Rahmen eines simulierten Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch (Report).

Bis August 2022 (VS 21): Wie die Ausbildung in der Berufsschule sind auch die betriebliche Ausbildung und die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gesetzlich geregelt. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier weiteres Informationsmaterial zu den rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung und die Termine der Zwischen- und Abschlussprüfung bei der Handelskammer Bremen.

 

Service