Schulzentrum Grenzstraße Bremen

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Zulassungsbedingungen

Zulassung in die Einführungsphase

In die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums kann eintreten, wer die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe hat. Diese kann am Gymnasium nach der Klasse 9 und an Oberschulen nach der Klasse 10 erworben werden. (Zu den einzelnen Voraussetzungen für die Schulabschlüsse geht es hier.)

Auch kann nach Abschluss der Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule der Mittlere Schulabschluss (MSA) mit einer GyO-Berechtigung vergeben werden.

Weiterhin kann in die Einführungsphase aufgenommen werden, wer einen Mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung der Fachrichtung vorweist, in der die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule und der Abschlussprüfung mit durchschnittlich „gut“ bewertet wurden.

Zulassung in die Qualifikationsphase

In die Qualifikationsphase kann aufgenommen werden, wer den schulischen Teil der Fachhochschulreife in der jeweiligen Fachrichtung erreicht hat, und zwar wenn die Durchschnittsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den Fächern des beruflichen Lernbereichs im Abschlusszeugnis nicht höher als 3,0 liegen. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden sein. Ebenso sollte die Fremdsprachenauflage bereits erfüllt sein.

Service

fobizz Siegel