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Ausbildungsberuf: Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

Bildungsgang Versicherungen

In der Kaufmännischen Berufsschule werden jährlich über 200 Auszubildende in über 100 Ausbildungsbetrieben zum Kaufmann / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen ausgebildet. Nach zweieinhalb oder drei Jahren im Berufsschulunterricht und der betrieblichen Praxis endet die Ausbildung mit einer Prüfung vor der Handelskammer Bremen.

Jens Bergmann
Bildungsgangleiter
Jens Bergmann
Tel.: 0421 361-5637/-38
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Ausbildungsprofil

Seit August 2022 gilt die neue Verordnung zur Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen. Diese Neuerung gilt ab der Klassenstufe VS 22. Die aktuelle Oberstufe (VS 21) tangiert die neue Verordnung nicht, sie werden nach den zu Beginn der Ausbildung gültigen gesetzlichen Grundlagen ausgebildet.

Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sowie Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (seit August 2022) arbeiten überwiegend bei Versicherungsunternehmen und anderen Unternehmen, insbesondere der Finanzdienstleistungsbranche, oder sind selbstständige Vermittlerinnen und Vermittler oder Maklerinnen und Makler. Sie können auch in Wirtschaftsunternehmen der Industrie und des Handels sowie anderen Dienstleistungsunternehmen tätig sein.

Ihre Aufgabe ist es Kundinnen und Kunden ganzheitlich in verschiedenen Lebenssituationen individuell zu beraten und zu betreuen, individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden an Versicherungsschutz, Vermögensanlage und Altersvorsorge zu analysieren und Lösungsansätze durch Versicherungen aufzuzeigen und zu versicherbaren Risiken beraten.

Quelle: https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/g151205 (11.07.2022)

Unterricht

In den Dualen Ausbildungsberufen besuchen die Auszubildenden die Berufsschule in „Teilzeit“, d. h. dass sie an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule gehen und an drei Tagen im Betrieb ausgebildet werden.

Seit August 2022 (VS 22 und VS 23): Der Berufsschulunterricht richtet sich nach dem jeweils gültigen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, nach den landesweit gültigen Stundentafeln und nach dem schulinternen Lehrplan.

Bis August 2022 (VS 21): Der Berufsschulunterricht richtet sich nach dem jeweils gültigen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, nach den landesweit gültigen Stundentafeln (Fachrichtung Versicherung bzw. Fachrichtung Finanzberatung) und nach dem schulinternen Lehrplan.

Betriebliche Ausbildung und Prüfung

Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan sind aufeinander abgestimmt und gewährleisten eine Lernortkooperation zwischen Betrieb und Schule. So sind Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung optimal auf Ihre Prüfungen und das Berufsleben in den Bereichen Versicherungen und Finanzen vorbereitet.

Seit August 2022 (VS 22 und VS 23): Eine wesentliche Neuerung ab Ausbildungsbeginn August 2022 stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen. Weitere Hinweise zur betrieblichen Ausbildung finden Sie hier.

Teil 1: Der erste Teil der GAP findet im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ statt und soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Das Ergebnis fließt mit 20 % in die Gesamtnote ein.

Teil 2: Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ abgenommen und fließt mit 80 % in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird im Rahmen eines simulierten Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch (Report).

Bis August 2022 (VS 21): Wie die Ausbildung in der Berufsschule sind auch die betriebliche Ausbildung und die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gesetzlich geregelt. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier weiteres Informationsmaterial zu den rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung und die Termine der Zwischen- und Abschlussprüfung bei der Handelskammer Bremen.

 

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